WAHLARZT

Wenn Sie einen Wahlarzt besuchen, genießen Sie einige Vorteile:

Als Wahlarzt unterliege ich keinen Einschränkungen durch die Krankenkasse. So kann ich Ihnen schnell den Termin Ihrer Wahl geben und mir die Zeit für Sie nehmen, die für eine besonders sorgfältige und individuelle Betreuung erforderlich ist.

Am Ende meiner Sprechstunde erhalten Sie von mir eine Honorarnote mit einer detaillierten Auflistung der Leistungen, die Sie in Anspruch genommen haben.

Die Kosten für die Ordination werden vorerst von Ihnen beglichen. Im Anschluss daran können Sie die Honorarnote mit der Zahlungsbestätigung bei der für Sie zuständigen Krankenkasse mit dem Antrag auf Kostenersatz einreichen.

Die Höhe der Kostenrückerstattung kann je nach Krankenkasse und Selbstbehalt differieren. In den meisten Fällen aber erhalten Sie bis zu 80% des Betrags rückerstattet, den die Kasse einem Vertragsarzt für die gleiche Leistung zahlen würde.

Sind Sie zusätzlich im Besitz einer Privatarztversicherung, übernimmt diese Teile des restlichen Honorars.

Stadtausstellung / Gemeindeausstellung Österreich